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   SG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - S 48 AS 198/08 ER   

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https://dejure.org/2008,37206
SG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - S 48 AS 198/08 ER (https://dejure.org/2008,37206)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.04.2008 - S 48 AS 198/08 ER (https://dejure.org/2008,37206)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. April 2008 - S 48 AS 198/08 ER (https://dejure.org/2008,37206)
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  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - S 48 AS 198/08
    Dabei sind, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2005 - L 8 AS 36/05

    Anforderungen an die Annahme eines Härtefalles im Rahmen der Gewährung von

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - S 48 AS 198/08
    Ein solcher ist etwa gegeben, wenn die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert war, entfallen ist, sofern dies der Hilfesuchende nicht zu vertreten hat, die Ausbildung schon fortgeschritten ist und die begründete Aussicht besteht, dass der Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005, Az.: L 8 AS 36/05 ER; Hess LSG, Beschluss vom 11. August 2005, Az.: L 9 AS 14/05 ER).
  • LSG Hessen, 11.08.2005 - L 9 AS 14/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende und

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - S 48 AS 198/08
    Ein solcher ist etwa gegeben, wenn die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert war, entfallen ist, sofern dies der Hilfesuchende nicht zu vertreten hat, die Ausbildung schon fortgeschritten ist und die begründete Aussicht besteht, dass der Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005, Az.: L 8 AS 36/05 ER; Hess LSG, Beschluss vom 11. August 2005, Az.: L 9 AS 14/05 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - L 28 B 43/07

    Einstweilige Anordnung; Härtefall

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.04.2008 - S 48 AS 198/08
    So hat - worauf der Antragsteller zutreffend hingewiesen hat - das LSG Berlin-Brandenburg eine besondere Härte in einem Fall angenommen, indem der Auszubildende trotz familiärer und persönlicher Schwierigkeiten seinen Ausbildungsplatz nicht verloren hatte und aber bei Nichtgewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu befürchten stand, dass der Hilfesuchende durch Abbruch nicht nur seinen konkreten Ausbildungsplatz verloren haben würde, sondern dann dauerhaft ohne Berufsausbildung geblieben wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2007, Az.: L 28 B 43/07 AS ER).
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